EUROPARECHT
EGMR: Russland soll 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen
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Russland soll 40.000 Euro Schmerzensgeld an Nawalny zahlen. © Respiro888 - stock.adobe.com
Straßburg (jur). Russland hat den Vorwurf eines Giftanschlags auf den prominenten russischen Oppositionspolitiker Aleksey Nawalny nicht ausreichend untersucht. Das hat am Dienstag, 6. Juni 2023, einstimmig der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg festgestellt (Az.: 36418/20). Russland soll Nawalny daher 40.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Hintergrund ist ein mutmaßlicher Anschlag auf Nawalny bei einem russischen Inlandsflug im August 2020. Er war plötzlich ohnmächtig geworden. Nach russischen Untersuchungen gab es allerdings keinerlei Anzeichen dafür, dass ihm irgendwelche Gifte oder Narkotika eingeflößt worden sein könnten. Zur medizinischen Behandlung konnte Nawalny aber nach Deutschland fliegen und wurde hier in der Berliner Charité untersucht. Danach gab es „eindeutige Beweise“ für Spuren eines verbotenen chemischen Nervenkampfstoffs.
Der EGMR rügte nun, dass die russischen Ermittler den Vorwürfen eines möglichen politischen Motivs für einen versuchten Mord sowie „einer möglichen Beteiligung staatlicher Agenten“ nicht nachgegangen seien. Zudem kritisierten die Straßburger Richter, Russland habe das Recht Nawalnys auf Beteiligung an dem Verfahren nicht beachtet.
Für die Behauptung, Deutschland sei zu einer Kooperation bei den Ermittlungen nicht bereit gewesen, habe Russland keinerlei Belege vorgelegt. So oder so hätten die deutschen Ergebnisse Russland motivieren müssen, die eigenen Untersuchungen zu verstärken.
Der EGMR verurteilte Russland zu einer Schmerzensgeldzahlung an Nawalny in Höhe von 40.000 Euro. Ob Russland dies bezahlt, ist eher fraglich. Im September 2022 ist Russland aus dem Europarat, der Trägerorganisation der Europäischen Menschenrechtskonvention und des EGMR, ausgetreten.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock